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Durch das Spezialinkasso für Kapitalanleger des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sind weitere größere finanzielle Verluste der betroffenen Anleger ausgeschlossen.
Ist Ihnen durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden entstanden?
Von Roosen (23. Februar 2010, 12:12)
Durch die Bündelung der Ansprüche möglichst vieler Anleger verstärkt sich die eigene Verhandlungsposition. Diesen Vorteil nützt der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung im Sinne der Anleger, die ihre Ansprüche an EXPRESS zum Einzug abtreten". Sie haben 3 Möglichkeiten. Bitte wählen Sie: 1. Sie haben eine Rechtsschutzversicherung 2. Sie nutzen unsere Beitreibung auf Erfolgsbasis. 3. Sie verkaufen uns Ihre Forderung.
Die Globalisierung der Finanzmärkte hat dazu geführt, dass riesige Kapitalmengen ohne jegliche Kontrollen rund um den Globus transferiert werden können. Dieser freie Kapitalverkehr ermöglicht Steuerflucht in bisher ungekanntem Ausmaß.
Keine automatische Straffreiheit für Steuersünder bei Selbstanzeige
Von Horst Roosen (28. Mai 2010, 09:15)
Helfen Sie sich selbst und anderen Anlegern indem Sie uns Ihre Erfahrung mitteilen, denn wer klug ist baut vor und informiert sich, bevor es zu spät ist.
Von fondsanleger (2. Mai 2010, 11:58)
Den Anlegern gerade in relativ jungen Schiffsfonds, auf denen noch hohe Verbindlichkeiten lasten, drohen meist die Rückforderung bereits gewährter Ausschüttungen oder sogar Nachschussforderungen, um einen Totalverlust des Investments zu vermeiden. Doch wie sinnvoll ist es, weiter frisches Kapital in das „sinkende Schiff“ zu investieren? Und gegen wen können sich Ansprüche der Anleger richten?
Von Horst Roosen (3. Juni 2010, 15:23)
Unter den Begriff „Schrottimmobilien" fallen also nicht in erster Linie Immobilien, die vielleicht sanierungsbedürftig oder baufällig sind, sondern es geht vielmehr um Immobilien (wie z.B. Eigentumswohnungen) aber auch Immobilienfonds als sogenannte „Immobilie des kleinen Mannes“ die an Anleger als Kapitalanlagemodell, fast immer gleichzeitig mit einer Finanzierung, vermittelt wurden und bei denen sich die Renditeerwartungen nicht erfüllten. Vielmehr standen die Anleger oftmals nach einer gewissen Zeit vor einem hohen Schuldenberg und wurden zum Teil in den Ruin getrieben.
Schrottimmobilien: rechtliche Ansatzpunkte
Von Roosen (7. Juni 2010, 14:31)
Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2010 zum Thema Schadenersatz bei aufklärungspflichtigen Rückvergütungen. Anwendbarkeit auf ansonsten verjährte Altfälle.
Schadenersatz bei aufklärungspflichtigen Rückvergütungen.
Von Roosen (22. Juli 2010, 14:59)
Versicherungsschutz bei Anlegerbeteiligungen abgelehnt! Was nun? Die Schadenshäufigkeit bei Anlegerbeteiligungen als stiller Gesellschafter/atypisch stiller Gesellschafter an Handelsgesellschaften oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts brachte die Rechtschutzversicherer auf die nahe liegende Idee, derartige Schäden auf die Ausschlussliste zu setzen. Eine beklagte Rechtsschutz¬versicherung lehnte Versicherungsschutz ab, weil nach einer Aus¬schlussklausel ihrer ARB kein Versicherungs¬schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen „aus dem Recht der ... stillen Gesellschaften“ bestünde. Der Schadensersatzprozess sollte deshalb vom Anleger selbst bezahlt werden. Der rechtliche Ansatz für eine freie Schadensfreistellung liegt freilich nicht an der Beteiligung selbst, sondern bei der Falschberatung, die zu einer schadenauslösenden Anlage geführt hat. Dieser kleine Unterschied führte dazu, dass das OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2010 - I-4 U 131/09 (LG Düsseldorf), konsequent richtig entschieden hat, dass der Anleger den Schadensersatzprozess, der auf eine Falschberatung zurückzuführen ist, durchaus unter Belastung des Rechtsschutzversicherers führen darf. Natürlich muss im Einzelfall der Tatbestand genau geprüft werden, auch darauf, ob eventuell andere Ausschlusstatbestände greifen, die in der Police vereinbart sind.